Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Sonja Eichwede
SPD
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Frage von Louis S. •

Glauben sie, dass die Teillegalisierung nach der Evaluierung zurückgenommen wird?

Sehr geehrte Frau Eichwede,

mit großer Sorge blicke ich auf die aktuellen Entwicklungen rund um die Teillegalisierung. Endlich wurde ein längst überfälliger Schritt in Richtung einer gerechteren Drogenpolitik gegangen und doch scheint die Zukunft des CanG offen zu sein.

Ich habe viele Jahre auf eine Legalisierung gewartet und zum ersten Mal SPD gewählt, nicht zuletzt wegen des Engagements von Frau Wegge und auch Ihrem Einsatz für die Teillegalisierung. Seit letztem Jahr muss ich mich für meinen Konsum nicht mehr verstecken. Diese neu gewonnene Freiheit möchte ich nie wieder missen.

Dennoch bereitet mir die angekündigte „ergebnisoffene Evaluierung“ Sorgen. Da die federführenden Ministerien nun bei der Union liegen, scheint es nur naheliegend, dass die Evaluierung negativ ausgelegt werden könnte. Glauben sie, dass die Teillegalisierung nach der Evaluierung zurückgenommen wird? Wird die SPD drauf achten, dass die Evaluierung sauber verläuft?

Mit freundlichen Grüßen

Louis S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Mit dem Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis haben wir einen Paradigmenwechsel in der deutschen Drogenpolitik eingeleitet und die gesetzlichen Regeln an die Realität vieler Menschen angepasst. Gleichzeitig verbessert das Gesetz den Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz und entlastet die Justizbehörden.

Die Evaluierung des Gesetzes ist sinnvoll – nicht, um es dann abzuschaffen, sondern um herauszufinden, in welchen Bereichen das Gesetz noch verbessert werden. Die Evaluation des Gesetzes ist auch schon von der Ampelregierung und dem Bundesgesundheitsministerium geplant gewesen und lief bereits zum 1. Januar 2025 an.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist dabei klar, dass dort nachgefragt werden muss, wo das Gesetz zur Anwendung kommt – zum Beispiel bei Anbauvereinigungen oder in der Justiz. Mit diesen Erfahrungen aus der Praxis können wir am besten beurteilen, wo es noch Verbesserungsbedarf gibt.

Erste Erkenntnisse zum Konsum von Cannabis hat beispielsweise die Stadt Stuttgart gewonnen. Durch Abwassermessungen konnte im Jahr 2024 kein deutlicher Anstieg des THC-Wertes im Wasser festgestellt werden im Vergleich zum Jahr 2023 vor dem Gesetz zur Teillegalisierung. Diese Daten decken sich auch mit der DEBRA-Studie, die das Rauchverhalten in der deutschen Bevölkerung erfasst – auch hier lässt sich kein signifikanter Anstieg beim Konsum von Cannabis durch die Teillegalisierung feststellen.  Ferner geben auch einige Medizinerinnen und Mediziner an, dass es bisher keine Zunahme an psychischen Erkrankungen wie Psychosen durch die Teillegalisierung gab. Die Neue Vereinigung Richtervereinigung (NRV) sieht zudem die Justiz entlastet. 

Wichtig ist bei der Evaluierung auch die Auswirkung auf den Schwarzmarkt unter Einbeziehung des BKA und der zuständigen Behörden. 

Der SPD-Bundestagsfraktion ist es wichtig, dass alle Stimmen bei der Evaluation gehört werden und dafür werden wir uns auch aktiv einsetzen.

Eine Evaluation des Gesetzes bedeutet jedoch nicht im Vorhinein, dass das Gesetz nach der Evaluation abgeschafft wird. Wir sehen die Evaluation als Chance, das bestehende Gesetz zu verbessern.

 

Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede

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