EU-Sanktionen gegen Alina Lipp und Thomas Röper - Was sagen Sie dazu?
Sehr geehrter Herr Stegner,
die eingetretenen EU-Sanktionen gegen Alina Lipp und Thomas Röper verstoßen m.E. ganz klar gegen das Grundgesetz und gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Was sagen Sie dazu?

Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die von der Europäischen Union gegen Alina Lipp und Thomas Röper verhängten Sanktionen beruhen auf einem rechtsstaatlichen Verfahren gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union und entsprechenden Ratsbeschlüssen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, gezielt gegen hybride Aktivitäten vorzugehen, die nachweislich der Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs dienen – insbesondere durch die systematische Verbreitung von Desinformation, die Relativierung von Kriegsverbrechen sowie die Untergrabung demokratischer Strukturen innerhalb der EU.
Die Meinungsfreiheit ist sowohl durch das Grundgesetz (Art. 5 GG ) als auch durch Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt. Dieser Schutz findet jedoch dort seine Grenzen, wo Äußerungen gezielt zur Propaganda oder zur Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit eingesetzt werden. In solchen Fällen sind staatliche Maßnahmen zulässig, sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, verhältnismäßig sind und einem legitimen Ziel dienen – was bei den genannten EU-Sanktionen der Fall ist.
Vor diesem Hintergrund sehe ich in den beschlossenen Maßnahmen keinen Verstoß gegen das Grundgesetz oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stegner