Antwort 09.09.2025 von Ralf Stegner SPD
Wer für den Anschlag verantwortlich ist, muss zur Rechenschaft gezogen werden.
Wer für den Anschlag verantwortlich ist, muss zur Rechenschaft gezogen werden.
Grundlage für die versorgungsmedizinische Begutachtung und die Bewertung des GdB ist die Auswirkung einer behinderungsbedingten Funktionsbeeinträchtigung auf die Teilhabe, nicht eine bestimmte Diagnose.
