Sobald Sie im Jahr 2022 steuerpflichtig berufstätig waren, haben Sie ein Anrecht auf die Energiepreispauschale für Berufstätige in Höhe von 300 Euro.
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Antwort 03.01.2023 von Hubertus Heil SPD
Antwort 29.08.2022 von Thorsten Frei CDU
Sofern Sie aber in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig sind, haben Sie Anspruch auf die Energiepauschale und können diese dann bei Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022, also im kommenden Jahr rückwirkend geltend machen.
Antwort ausstehend von Thomas Seitz parteilos

Antwort 08.09.2022 von Josip Juratovic SPD
Sie haben sehr wohl ein Recht auf die Energiepreispauschale (EPP). Zwar nicht als Bezieher von Arbeitslosengeld I, sondern weil Sie im Laufe des Jahres Krankengeld bezogen haben.
Antwort 05.09.2022 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Selbstverständlich betrifft unser Transparenzgebot auch veröffentlichungspflichtige Angaben wie den zuvor ausgeübten Beruf und Nebentätigkeiten
Antwort 14.11.2022 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Fall der JVA Hünfeld hat sich die grüne Landtagsfraktion kritisch geäußert.