Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 05.12.2022 von Hakan Demir SPD
Antwort 16.01.2023 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die geplanten Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts sehen vor, dass Kinder deren Eltern seit mehr als 5 Jahren in Deutschland leben auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Dies bezieht sich jedoch leider nur auf Kinder die in Zukunft geboren werden.
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 03.04.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für Sie bedeutet allerdings ein Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft im Ausland, dass Sie die entsprechenden Regelungen dieses Landes beachten müssen.
Antwort 30.11.2022 von Thorsten Frei CDU
das Problem ist nicht das BAFA, sondern die Politik dieser Bundesregierung, die quasi immer wieder über Nacht die Förderbedingungen ändert und damit für Verunsicherung sorgt