Frage von Jürgen B. • 22.12.2024

Antwort von Lars Klingbeil SPD • 03.01.2025
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Für mich zeigt der schreckliche Anschlag in Magdeburg, dass unsere Sicherheitsbehörden nicht auf der Höhe der Zeit sind.
Gleiche Antwort auf beide Fragen: Nach § 51 BPolG besteht nach einer rechtmäßigen Polizeikontrolle auch im Schadensfall kein Anspruch auf Schadensersatz.