Die Koalition aus SPD, FDP und den Grünen hat die geplante Aufhebung der Regelung im Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) fest verankert. Damit können Anleger rückwirkend bis zur Einführung der Regelung im Jahr 2020 ihre Verluste aus Termingeschäften uneingeschränkt verrechnen.
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Halten Sie immer noch die Auswirkungen der Bindingsteuer (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) für Behauptungen?
Antwort 23.02.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 22.11.2024 von Zoe Mayer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unsere Vision für den öffentlichen Nahverkehr ist ein gut ausgebautes, flächendeckendes, verlässliches und umweltfreundliches Verkehrsnetz, das allen Menschen eine bequeme und schnelle Möglichkeit zur Fortbewegung bietet
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Steffi Lemke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 19.12.2024 von Carina Konrad FDP
Ich befürworte keine Ausrottung von Wölfen, sondern ein Wolfsmanagement, das Weidetierhaltung und Artenschutz in Einklang bringt
Antwort 07.10.2024 von Marco Buschmann FDP
Die Vorschriften sind auch rückwirkend, also auch für vor Inkrafttreten des Gesetzes geborene Kinder, anwendbar - also auch in Ihrem Fall