Antwort 03.06.2022 von Christian Lindner FDP
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Ich darf auf folgende Pressemitteilung des Bay. Gesundheitsministeriums verweisen ebenso wie auf beigefügten Dringlichkeitsantrag der CSU-Landtagsfraktion, dem entsprechend Folge geleistet wurde.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.