Frage von Lothar G. • 24.03.2022

Antwort von Matthias Miersch SPD • 08.04.2022
Die Energiepreispauschale soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt.
Die Energiepreispauschale soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt.
am 19. Mai 2022 hat der Bundestag das vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlosse
Die Bundesregierung hat zudem jüngst angekündigt, weitere Waffen zu liefern.
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