Frage von Folene N. • 25.03.2022
Antwort von Sanae Abdi SPD • 10.05.2022
Die Energiepreispauschale wird einmalig in Höhe von 300 Euro gewährt, unterliegt der Einkommensteuerpflicht und wird mit dem individuellen Steuersatz besteuert.
Die Energiepreispauschale wird einmalig in Höhe von 300 Euro gewährt, unterliegt der Einkommensteuerpflicht und wird mit dem individuellen Steuersatz besteuert.
Mit unseren Koalitionspartnern haben wir ein Maßnahmenpaket mit schnellen, spürbaren und breiten Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft und besonders Betroffene vereinbart
Am 01. September 2022 hat Russland seine Gaszulieferungen über die Pipeline Nord Stream 1 gänzlich eingestellt
Sehr geehrter Herr W.,
Rentnerinnen und Rentnern wird durch die beiden Entlastungspakete der Bundesregierung in vielfältiger Weise geholfen.