Frage von Peter B. • 16.04.2022

Antwort ausstehend von Wolfgang Schäuble CDU
Waffenlieferungen können kein Grund für gewaltsame Vergeltungsmaßnahmen sein und führen auch nicht dazu, dass man Kriegspartei wird
das aktuelle Waffenrecht lässt die Nutzung von Pfefferspray und auch Gaspistolen (unter Auflagen) zu
Unser Ziel ist es Rechtsextreme und Reichsbürger, die Feinde unserer Demokratie, konsequent zu entwaffnen und von Waffen fernhalten.
es liegt schon eine Klage beim Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Eine einstweilige Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht abgelehnt, aber es wird verhandeln und entscheiden in dieser Hinsicht.