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Sehr geehrter Herr Gysi, werden Sie sich, nachdem die allgemeine Impfpflicht nicht eingeführt wurde, dafür einsetzen, dass die Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geprüft wird?
es liegt schon eine Klage beim Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Eine einstweilige Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht abgelehnt, aber es wird verhandeln und entscheiden in dieser Hinsicht.
Selbstverständlich würden wir den § 218 StGB streichen, weil es die Entscheidung der Frau selbst sein muss, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder nicht. Ins Strafrecht gehört diese Regelung bestimmt nicht.
Es war ein linker Verlag, der sich jetzt auch der rechten Literatur widmet. Es gibt genügend rechte Verlage, die schon immer solche Bücher veröffentlichten. Da waren wir aber nie Autoren. Deshalb wollten wir dem Verlag erklären, weshalb wir bei ihm nicht mehr erscheinen werden.
Sie müssten die Bundesregierung oder die Treuhandanstalt fragen, weshalb sie das ihr übertragene Vermögen der SED nicht für solche Zwecke eingesetzt hat, die Sie sich wünschen.