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Sehr geehrter Herr Gysi, werden Sie sich, nachdem die allgemeine Impfpflicht nicht eingeführt wurde, dafür einsetzen, dass die Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geprüft wird?
es liegt schon eine Klage beim Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Eine einstweilige Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht abgelehnt, aber es wird verhandeln und entscheiden in dieser Hinsicht.
Die Reinigungskräfte im Bundestag sind keine Angestellten des Bundestages, sondern für ein privatwirtschaftliches Unternehmen tätig. Unseres Wissens lag das Stündliche Arbeitgeberbrutto beim Angebot, welches die letzte Ausschreibung gewonnen hat, bei ca. 22 Euro.
Wir werden schon im Gesetzgebungsprozess - zum Beispiel durch eine Sachverständigenanhörung - die Verfassungswidrigkeit der angekündigten Maßnahmen deutlich machen. Sollten CDU/CSU und SPD die Regelungen dennoch mit ihrer Mehrheit so beschließen, wie sie von Herrn Merz und Frau Bas formuliert worden sind, steht die Frage einer Normenkontrollklage.
Wenn man das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewinnen will, müssen die Politikerinnen und Politiker viel ehrlicher werden, als sie es gegenwärtig sind. Sie dürfen auch bei Wahlen nichts versprechen, um hinterher das Gegenteil zu betreiben.