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Auch im Verteidigungsfall darf in Deutschland niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Andere Aufgaben darf der Staat dann aber auferlegen.
Der Dienst an der Waffe kann auch im Verteidigungsfall, nach Genehmigung des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung, verweigert werden.
Auch jede Ukrainerin und jeder Ukrainer und sicherlich auch viele Menschen in Russland wünschen sich nichts mehr als Frieden und Freiheit.
Ja. Ich bin der Überzeugung, Schwangerschaftsabbrüche müssen außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden. Deshalb habe ich den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs von Anfang an – als einer der Erstunterzeichnenden – unterstützt.