
die gesetzliche Regelung für das Verbot von Radarwarngeräten finden Sie in § 23 Abs. 1c StVO:
die gesetzliche Regelung für das Verbot von Radarwarngeräten finden Sie in § 23 Abs. 1c StVO:
mit dem neuen EEG 2023, dem sogenannten "Osterpaket", ist es in der Tat zu einer weitreichenden Umstellung der Einspeisevergütung gekommen.
bei den Lieferungen militärischen Materials und weiterer Unterstützungsleistungen orientiert sich die Bundesregierung an den Wünschen der Ukraine. Wünsche, welche die Ukraine äußert, werden dann entsprechend geprüft.
Ich verstehe, dass viele Bürger*innen durch die hohen Energiekosten sehr besorgt sind. Momentan arbeitet die Bundesregierung an einem weiteren Entlastungspaket, um die Mehrbelastung abzufedern.
Mittel- und langfristig wird sich die Lage auf den Energiemärkten entspannen, wenn mehr Alternativen zu russischem Gas zur Verfügung stehen.