
Wie unsere Außenministerin deutlich gemacht hat, werden wir die Ukraine so lange wie nötig unterstützen. Das gilt auch für die finanzielle Unterstützung.
Wie unsere Außenministerin deutlich gemacht hat, werden wir die Ukraine so lange wie nötig unterstützen. Das gilt auch für die finanzielle Unterstützung.
Nach dem brutalen Angriff Russlands muss sich die Ukraine verteidigen können. Sie hat ein unabdingbares Recht auf Selbstverteidigung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch der Wechsel in eine andere Steuerklasse möglich, hier sollten Sie Ihr Finanzamt konsultieren.
Da Sie im September nicht angestellt waren und Krankengeld bezogen haben, besteht für Sie die Möglichkeit, die 300 Euro im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend zu machen.
Individuelle Fragen erhalten selbstverständlich wie in meinem Profil zu sehen individuelle antworten.
Die Ukraine hat ein nach der VN Charta in Artikel 51 verbrieftes Recht auf Selbstverteidigung.