Frage von Hans H. • 11.09.2022

Antwort von Michael Kruse FDP • 20.10.2022
Keine biometrische Erfassung zu Überwachungszwecken
Keine biometrische Erfassung zu Überwachungszwecken
Die Nutzung von Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum stellt in meinen Augen einen Eingriff in die Grundrechte dar.
Gesichtserkennungssoftware erhöht den Fahndungsdruck auf Kriminelle und Terroristen und kann durch die Zielgenauigkeit der Software langfristig sogar helfen, Personenkontrollen zu reduzieren
Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums gehören Sie im Vorruhestand wie noch einige andere Gruppen leider aktuell (noch) nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis für die EEP.
Energiepreispauschale selbstverständlich auch im Mutterschutz