Antwort 06.04.2023 von Andrew Ullmann FDP
im Dezember hat die Bundesregierung beschlossen auch Privathaushalte, die mit Heizöl, Pellets, LPG, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks wärmen und nicht von der Gaspreisbremse profitieren rückwirkend für den Winter 2022/23 zu entlasten.
