Frage von Pia H. • 20.02.2023

Antwort von Josip Juratovic SPD • 28.02.2023
Diese wird aber nicht über den Arbeitgeber ausbezahlt, sondern Sie können diese über die Einkommenssteuererklärung gelten machen.
Diese wird aber nicht über den Arbeitgeber ausbezahlt, sondern Sie können diese über die Einkommenssteuererklärung gelten machen.
Klar ist: Unabhängig davon, welche Vorhaben geplant werden, müssen die Planungsverfahren hierfür schneller abgeschlossen werden. Dazu trägt das nun verabschiedete Gesetz bei.
Dieses Hindernis möchten wir durch unsere Gesetzesnovelle ändern und grundsätzlich den Besitz von mehreren Staatsangehörigkeiten zulassen, ohne Erfordernis einer Genehmigung
Wir setzen uns für mehr Gestaltungsspielraum und Wahlfreiheit ein und trauen es den Menschen zu, die für sie passende Lösung selbst zu finden. Bürokratische, langwierige Verfahren sollen der Vergangenheit angehören.