Frage von Bernd D. • 02.01.2025

Antwort von Thorsten Rudolph SPD • 02.01.2025
Ich habe im Deutschen Bundestag aus guten Gründen für das CanG gestimmt und werde mich selbstverständlich für seine Beibehaltung einsetzen.
Ich habe im Deutschen Bundestag aus guten Gründen für das CanG gestimmt und werde mich selbstverständlich für seine Beibehaltung einsetzen.
Ukrainerinnen und Ukrainer, die vorübergehenden Schutz genießen, dürfen kurzfristig in die Ukraine reisen, ohne ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren.
Das Petitionswesen wurde seit dem Ende der letzten SPD geführten Bundesregierung von CDU/CSU 16 Jahre lang stiefmütterlich behandelt.