Antwort 08.05.2023 von Bijan Djir-Sarai FDP
Unsere Vorstellungen einer umfangreichen und zukunftsgerichteten Migrationspolitik sind bekannt. Sie können sich dazu die ausführliche Antwort an Frau Steklyannikova durchlesen.
Unsere Vorstellungen einer umfangreichen und zukunftsgerichteten Migrationspolitik sind bekannt. Sie können sich dazu die ausführliche Antwort an Frau Steklyannikova durchlesen.
Der Bundesfinanzhof hat sich im Jahr 2014 mit dieser Frage beschäftigt und geurteilt, dass nach aktueller Rechtslage Aufwendungen für das private Wohnen grundsätzlich über den pauschalen Grundfreibetrag abgegolten und daher nicht absetzbar sind.