Frage von Willy K. • 06.01.2025

Antwort ausstehend von Roderich Kiesewetter CDU
Seit dem Jahr 2016 ist die Beitragshöhe pauschaliert und wird nach gesetzlichen Vorgaben im SGB V nach einer festgelegten Formel als Anteil an der Bezugsgröße berechnet und steigt insoweit jährlich mit der Bezugsgröße
Wir wollen eine bessere Koordination zwischen Ministerien, mehr Mittel für Grundlagenforschung und spezialisierte Versorgung. Ziel: effektive Therapien.
Wir werden uns weiterhin für mehr Forschung, bessere Versorgungsstrukturen und die Unterstützung innovativer Unternehmen einsetzen, um Betroffenen zu helfen.