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Die Bundesregierung ist nach der Vereinbarung der Koalition im März 2022 in einen strukturierten Erarbeitungsprozess für ein Konzept zur Auszahlung eines Klimageldes eingetreten. Die konkrete Einführung von Direktzahlungen (z.B. eines Klimagelds), deren Höhe und Bedingungen sind Gegenstand laufender Beratungen.
Für uns als CDU/CSU-Fraktion und für mich persönlich ist klar: der CO2 Preis wirkt, ist aber keine weitere Einnahmequelle für den Staat.
Inkrafttreten wird die neue Regelung am 1. Tag des siebten Monats nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt. Dies wird zeitnah geschehen, sodass die neue Regelung im ersten Quartal 2024 wirksam wird.
Wir konzentrieren uns auf andere Maßnahmen zum Klimaschutz.