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Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht auf Vorlage des Bundesfinanzhofs, der § 20 Abs. 6 S. 5 des Einkommensteuergesetzes für verfassungswidrig hält, über die Verfassungsmäßigkeit der Norm zu entscheiden.
Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigten sich Union und SPD auf die beschränkte Verlustverrechnung, auch mit dem Ziel, den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen.
Wir müssen hier unterscheiden zwischen anerkannt Staatenlosen und Menschen mit ungeklärter Identität. Für anerkannt Staatenlose gibt es bereits ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren.
Ich bekenne mich zum Prinzip der Mehrstaatigkeit.
Das werde ich. So sieht es die derzeitige Rechtslage vor.