Frage von Eberhard S. • 05.10.2023

Antwort von Marco Buschmann FDP • 06.05.2024
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht – so steht es im Artikel 16 a unseres Grundgesetzes.
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht – so steht es im Artikel 16 a unseres Grundgesetzes.
Die regierungstragenden Fraktionen haben in dieser Legislaturperiode eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages veranlasst.
Frauen wählen oft Berufe und Branchen in sozialen Bereichen oder in Dienstleistungen, die niedrigere Löhne bieten. Hinzukommt eine geringe Präsenz von Frauen in Führungspositionen, familienbedingte Erwerbsunterbrechungen, längere Teilzeittätigkeit und oft jahrlanges Arbeiten in Minijobs.
Entsprechend wird es meiner Kenntnis nach auch keine Änderungen zu der jetzigen Regelung geben: