Antwort 23.04.2024 von Albert Stegemann CDU
Da es sich beim Informationsfreiheitsgesetz in Niedersachsen um eine Landesangelegenheit handelt, fällt dies nicht unter mein Aufgabenbereich als Bundestagsabgeordneter.
Da es sich beim Informationsfreiheitsgesetz in Niedersachsen um eine Landesangelegenheit handelt, fällt dies nicht unter mein Aufgabenbereich als Bundestagsabgeordneter.
Natürlich muss es in einem pluralistischen und freiheitlichen Rechtsstaat staatlich gesetzte Grenzen und Verbote geben. Anders kann man eine solche Gesellschaft nicht organisieren.
die derzeitigen Haushaltsverhandlungen, sowie die anhaltende Wirtschaftslage und die schreckliche Krise im Nahen Osten sorgen dafür, dass sich eine Vielzahl an Bürgerinnen und Bürgern bei mir zu unterschiedlichsten Themen melden.
Wenn es nach den Freien Demokraten ginge, würden sie sofort geliefert