Antwort ausstehend von Martin Sichert AfD
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Antwort 31.05.2024 von Renate Künast BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht. Daraus folgt auch, dass für ein privates Krankenversicherungsunternehmen kein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle einer überschrittenen "Fallzahl" existiert.
Antwort 08.10.2023 von Stephan Brandner AfD
Ja
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 10.10.2023 von Thorsten Frei CDU
Die in Rede stehenden Mittel gehören zum Etat des Auswärtigen Amtes
Antwort 12.10.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Ich möchte Sie höflich bitten, sich mit Ihrer Frage direkt an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bzw. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu wenden