Antwort 03.07.2024 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war die Bundesregierung gefordert, den Haushaltsentwurf 2024 mit umfangreichen Sparmaßnahmen vorzulegen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war die Bundesregierung gefordert, den Haushaltsentwurf 2024 mit umfangreichen Sparmaßnahmen vorzulegen.
Für uns ist klar: Wer gegen Recht und Gesetz verstößt, muss mit Strafen rechnen – egal, wer oder was dahintersteht
Ein Inkrafttreten am 01.04.24 ist aber zwischen den Koalitionsfraktionen besprochen und wird auch bei einer Aufsetzung innerhalb des ersten Quartals 2024 möglich sein.