Antwort 22.01.2024 von Nezahat Baradari SPD
Die Abgabe von Alkohol ab 14 Jahren ist ein Anachronismus in der deutschen Gesetzgebung. Deshalb stehe ich Änderungen im JuSchG grundsätzlich sehr positiv gegenüber.
Die Abgabe von Alkohol ab 14 Jahren ist ein Anachronismus in der deutschen Gesetzgebung. Deshalb stehe ich Änderungen im JuSchG grundsätzlich sehr positiv gegenüber.
Ein Verbotsverfahren sollte meiner Meinung nach nur dann angestrebt werden, wenn es eine reelle Aussicht auf Erfolg hat.
Auf der Klausur der SPD-Bundestagsfraktion Anfang Januar wurde über viele Gesetzesvorhaben für das erste Halbjahr 2024 gesprochen, auch über das CanG.
Wir als Vertreter der AfD-Fraktion unterstützen den Bundesrechnungshof bei diesem Vorhaben. Aber natürlich dürfen Änderungen bei der Steuergesetzgebung nicht zu Lasten der Steuerzahler gehen.
Es kann also in keinem Fall die Rede davon sein, man hätte den Vorteil im Dezember bereits gestrichen.