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Thorsten Frei
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Frage von Sibylle B. •

Sehr geehrter Herr Frei, ist es Richtig dass im Rechnungsprüfungsausschuß am 15.12.2023 einstimmig beschlossen wurde die Agrardieselsubvention abzuschaffen. TOP 17

Warum stehen Sie bei den Demonstrationen der Bauern nicht öffentlich dazu?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

als CDU/CSU-Bundestagsfraktion stehen wir ohne Wenn und Aber an der Seite unserer Landwirte. Leider wird der Sachverhalt, soweit er die Beschlussfassung Mitte Dezember im Rechnungsprüfungsausschuss betrifft, nicht korrekt oder nur sehr verkürzt dargestellt, so dass hier ein falscher Eindruck entstehen könnte. Als Unions-Fraktion lehnen wir einseitige Kürzungen bei den Agrarhilfen ab, da unsere Landwirtschaft Nachteile im internationalen Wettbewerb hat und höhere Preise für Nahrungsmittel zu befürchten sind. Aktuell sind hier Falschmeldungen im Umlauf. Entsprechende Behauptungen, auch aus Kreisen der Regierungskoalition, entsprechen nicht den Tatsachen. Weder wurde mit den Stimmen der Union eine Streichung der Kfz-Steuerbefreiung für die Land- und Forstwirtschaft beschlossen noch die Streichung der Steuervergünstigung für den sog. Agrardiesel nach dem Energiesteuergesetz. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann gar nicht derartige Beschlüsse fassen.

Am 15.12.2023 wurde im Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) das Bundesfinanzministerium (BMF) per Beschluss aufgefordert, einen Vorschlag zu unterbreiten, die Kfz-Steuerbefreiung für die Landwirtschaft zu streichen. Der ursprüngliche, vom Rechnungshof vorgelegte Beschlussvorschlag wurde um die Forderung ergänzt, gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zu prüfen, ob und wie ein geeignetes Förderprogramm zur Kompensation für die Landwirtschaft aufgebaut werden könnte. Dieser Vorschlag wurde im RPA, d.h. mit den Stimmen der Regierungskoalition SPD, Grüne und FDP, aber auch mit dem Stimmen von CDU/CSU und AfD angenommen. Zustimmungsfähig war dieser Vorschlag für die CDU/CSU-Fraktion erst, nachdem eine mögliche Streichung der Kfz-Steuerbefreiung mit einer ausgleichenden Kompensation verknüpft worden war. Der einseitigen Streichung der Steuerbefreiung hätte die Union nicht zugestimmt.

Dieses Thema wird seit Anfang 2023 im RPA beraten. Der nun verabschiedete, ausgewogene Beschluss verpflichtet das BMF, bis zum 30.04.2024 entsprechende Vorschläge vorzulegen. Diese Vorschläge würden dann weiter beraten. Und erst wenn das BMF und das BMEL hier ein Förderprogramm entwickelt hätten, das ganz im Sinne unserer Landwirte wäre und die Nachteile der Streichung der Kfz-Steuerbefreiung vollständig kompensiert würde, wäre die Union bereit, dieser Streichung endgültig zuzustimmen. Nachdem die Bundesregierung ihre eigenen Pläne aufgrund der aktuellen Proteste schon wieder kassiert hat, hat sich das Thema richtigerweise aber bereits wieder erledigt. Die Kfz-Steuerbefreiung für die Land- und Forstwirtschaft bleibt erhalten. Fakt ist aber, der einseitigen Streichung der Steuerbefreiung hätte die Union nicht zugestimmt.

Es kann also in keinem Fall die Rede davon sein, man hätte den Vorteil im Dezember bereits gestrichen. Es gab lediglich die Bitte an das BMF hier zwei Vorschläge zu liefern: einmal für eine Streichung, einmal für ein Förderprogramm zur Kompensation. Beides hätte man sich dann im RPA mit Verstand angeschaut und entschieden, ob man diesen zwei Vorschlägen folgt oder ob man alles beim Alten belässt. Dadurch, dass die Regierung ihre Ankündigung, den Steuervorteil abzuschaffen, aber bereits wieder zurückgezogen hat, ist das Thema schon heute komplett abgeräumt. Natürlich wird das BMF den geforderten Bericht vorlegen. Es ist aber davon auszugehen, dass der BMF-Bericht im RPA lediglich zur Kenntnis genommen wird, ohne weitere rechtliche oder politische Schlussfolgerungen oder Auswirkungen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Erläuterungen weiterhelfen und für eine Klarstellung des Sachverhaltes sorgen. Das wir eine solche Regelung ablehnen, können Sie auch daran sehen, dass wir den Haushaltsplan in Gänze ablehnen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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