Frage von Joachim E. • 19.01.2024

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Die von Ihnen angesprochene sog. Vorabpauschale nach § 18 InvStG haben wir als Unionsfraktion damals im Rahmen der GroKo eingeführt. Sie ist verfassungskonform, weil hiermit gerade kein Fall einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung vorliegt.
Die Forderung ist Teil eines Zehn-Punkte-Programms zur Erleichterung der Fachkräfte-Zuwanderung.
An der konkreten Ausgestaltung der Umsetzung wird bereits gearbeitet. Wann ein entsprechender Entwurf genau in das parlamentarische Verfahren gegeben wird, kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht konkret abschätzen.
Migranten, die legal nach Deutschland gekommen sind, unsere Grundwerte teilen und die sich rechtstreu verhalten, sind für die AfD herzlich willkommen!