Antwort 05.02.2025 von Uwe Feiler CDU
Ich spreche mich nach aktuellem Stand gegen die im Bundestag eingebrachten Gruppenanträge aus, da primär die Beweislage noch nicht ausreichend ist und ich daher noch keinen Erfolg für ein Verbotsverfahren sehe
Ich spreche mich nach aktuellem Stand gegen die im Bundestag eingebrachten Gruppenanträge aus, da primär die Beweislage noch nicht ausreichend ist und ich daher noch keinen Erfolg für ein Verbotsverfahren sehe
Ich verstehe Ihre Besorgnis über die wachsende politische Stärke der AfD und die möglichen Gefahren, die von extremistischen Strömungen ausgehen. Dennoch kann ich Ihrem Wunsch nach Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens leider nicht nachkommen.
Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit ist etwas ganz Besonderes; sie ist Ergebnis und Ziel einer gelungenen Integration in die deutsche Gesellschaft.