Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten und ab dem 1. August können Betroffene Termine in den Standesämtern vereinbaren. Das gilt natürlich auch, wenn Sie im Ausland leben. Den Termin in einem Standesamt müssen Sie in der Regel jedoch vor Ort in Deutschland wahrnehmen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Ich nehme an, dass sie die sogenannte vorübergehende Hinnahme der Mehrstaatigkeit ansprechen, die es unter der alten Rechtslage gab.
Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage auf das im April von Bundestag beschlossene Selbstbestimmungsgesetz bezieht.
Das Ehegattensplitting soll damit zwar nicht abgeschafft werden, aber zumindest sollen Fehlanreize, die es jetzt gibt, korrigiert und das Steuerrecht entsprechend verändert werden
Wir haben bei unserem Parteitag am 20. Februar 2021 u.a. die Streichung der Steuerklasse V und die Berechnung aller Lohnersatzleistungen nach Steuerklasse I bzw. IV beschlossen:
Zum derzeitigen Zeitpunkt liegt uns noch kein Gesetzentwurf vor. Grundsätzlich unterstützen wir jedoch geschlechtergerechte Steuermodelle statt Ehegattensplitting.