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Menschen, die Betäubungsmittel gemäß ihrer Verschreibung einnehmen und von dem eigenen Arzt bzw. der eigenen Ärztin als für den Straßenverkehr geeignet eingestuft werden, dürfen auch laut des sogenannten Medikamentenprivilegs nach §24a StVG am Straßenverkehr teilnehmen.
Das neue Bundestagswahlgesetz ist in meinen Augen nicht verfassungskonform. Ihr Vorschlag wäre ein lebendiger Beitrag im Rahmen einer Diskussion um die Novellierung des Bundestagswahlgesetzes.
Es ist wichtig das Herr Assange jetzt frei ist und in Freiheit leben kann
A1 Sprachzertifikat Familienzusammenführung