Frage von Martin R. • 23.04.2024

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Keine Beweise für ein rechtliches Fehlverhalten
Falls dieser Eindruck entstanden sein sollte, entkräfte ich ihn natürlich gerne.
Da das Bürgergeld das Existenzminimum darstellt und verfassungsgerichtlich entsprechend geschützt ist, dürfte diese Regelung verfassungswidrig sein.
Ohne den konkreten Sachverhalt vom CVJM dargestellt zu bekommen, wie der CVJM auf diese Einschätzung kommt, kann ich Ihnen leider keine konkrete Antwort geben.