Frage von Rita L. • 29.04.2024

Antwort ausstehend von Volker Wissing parteilos
Ich gehe davon aus, dass wir demnächst das Gesetz im Deutschen Bundestag beschließen werden und das ist auch gut so!
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden alle Beschränkungen der Mehrstaatigkeit aus dem Gesetzt gestrichen. Ob Sie also eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, ist für die deutschen Behörden nicht mehr entscheidungsrelevant.
Meine Aussage bestätigt sich jeden Monat mit der Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen.
Sie können dazu entweder vor der Ausreise beantragen, dass auch ein über 6 Monate hinausgehender Auslandsaufenthalt nicht zur Unterbrechung des Aufenthalts führt oder sie können nach einer Unterbrechung frühere Aufenthaltszeiten anrechnen lassen