Antwort ausstehend von Volker Wissing parteilos
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Antwort 12.06.2024 von Laura Kraft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich gehe davon aus, dass wir demnächst das Gesetz im Deutschen Bundestag beschließen werden und das ist auch gut so!
Antwort 30.04.2024 von Hakan Demir SPD
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden alle Beschränkungen der Mehrstaatigkeit aus dem Gesetzt gestrichen. Ob Sie also eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, ist für die deutschen Behörden nicht mehr entscheidungsrelevant.
Antwort 14.05.2024 von Peter Aumer CSU
Meine Aussage bestätigt sich jeden Monat mit der Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen.
Antwort ausstehend von Ulrich Lechte FDP
Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD
Sie können dazu entweder vor der Ausreise beantragen, dass auch ein über 6 Monate hinausgehender Auslandsaufenthalt nicht zur Unterbrechung des Aufenthalts führt oder sie können nach einer Unterbrechung frühere Aufenthaltszeiten anrechnen lassen