Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Erwerbseinkünfte, auch solche aus privaten Quellen, auf das Übergangsgeld angerechnet.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 25.06.2024 von Konstantin Kuhle FDP
Antwort 19.06.2024 von Ali Al-Dailami BSW
Islamismus ist entschieden abzulehnen. Doch AfD will Menschen muslimischen Glaubens diffamieren, in ihrem Antrag verschwimmen die Begriffe Islam und Islamismus.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort ausstehend von Karsten Hilse AfD
Antwort 17.06.2024 von Svenja Schulze SPD
Die SPD Münster wird im Herbst einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin nominieren
Antwort 14.06.2024 von Hakan Demir SPD
Ius-soli-Deutsche, die im Ausland aufgewachsen sind, sind verpflichtet, sich mit Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern zu entscheiden