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(...) wir haben auf allen staatlichen Ebenen ein sehr gut funktionierendes an die jeweiligen Parlamente angebundenes Petitionsverfahren. Ich sehe darüber hinaus keinen Bedarf. (...)
(...) Jeder Mensch wäre damit potentiell Organspender, es sei denn, er oder sie hat zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen. In der SPD-Bundestagsfraktion gibt es zu diesem Vorschlag keine einheitliche Position, weil sie eine höchstpersönliche ist. (...)
(...) Diesen Standpunkt teile ich uneingeschränkt. Die Möglichkeit, zu Lebzeiten jederzeit einer Organspende zu widersprechen, trägt dem Persönlichkeitsrecht ausreichend und umfassend Rechnung. (...)
(...) Die von einer Gruppe von Abgeordneten um Jens Spahn, Prof. Karl Lauterbach und anderen vorgeschlagene doppelte Widerspruchslösung bedeutet keine Pflicht zur Organspende. (...)
(...) Sie sprechen demenzkranke Menschen an, denen es nicht möglich ist zu widersprechen. Ich möchte aus dem vorliegenden Gesetzentwurf zitieren: „Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Organ- oder Gewebespende zu erkennen und ihren Willen danach auszurichten, ist eine Organ- oder Gewebeentnahme grundsätzlich unzulässig.“ Es ist nicht meine Absicht, alle Menschen Zwangs zu verpflichten, Organe zu spenden. Aber es ist meine Absicht, die Menschen eindringlich zu bitten und dafür zu werben, sich mit der Organspende zu beschäftigen. (...)