Antwort 07.05.2020 von Antje Tillmann CDU
Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass über die Bewaffnung von Drohnen erst nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung entschieden wird.
Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass über die Bewaffnung von Drohnen erst nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung entschieden wird.
(...) Wir teilen Ihre Sorge und wenden uns gegen die Beschaffung und den Einsatz von bewaffneten Drohen, den sogenannten „unmanned air vehicles“ (UAV). (...)
(...) , dennoch sehe ich auch mit großer Sorge die Situation von vielen Unternehmern und Selbstständigen, wie Ihnen. (...)
(...) hier hat das BVerfG in einem Eilverfahren klargestellt, dass das Versammlungsrecht auch in solchen Zeiten evtl. mit Auflagen gewährleistet sein muss. (...)
(...) bitte wenden Sie sich direkt an mein Abgeordnetenbüro (...)