Antwort 23.10.2020 von Thomas Jarzombek CDU
(...) Die Frauen sollen besser vor Gewalt, Erpressung und Missbrauch geschützt werden. (...)
(...) Die Frauen sollen besser vor Gewalt, Erpressung und Missbrauch geschützt werden. (...)
(...) Im Übrigen ist auch bezahlte Sexualität nicht grundsätzlich mit Gewalt gleichzusetzen, sodass das Modell an sich die sexuelle Selbstbestimmung einschränkt. (...)
(...) schön, dass Sie jetzt auch Kaffee etc. (Koffein) zu den Drogen zählen. (...)
Sie müssten Ihr Minderungsrecht oder sogar einen Schadensersatzanspruch geltend machen können, wenn eine Abweichung der vereinbarten Fläche gegen die vertraglich zugesicherten Beschaffenheitsmerkmale vorliegt.