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(...) vielen Dank für Ihre Frage zur sog. Zwangsbehandlung in der Psychiatrie. (...)

(...) Ich freue mich deshalb darüber, dass Kardinal Meisner am 31. Januar nun klargestellt hat, dass „die Ärzte in katholischen Einrichtungen aufgefordert [sind], sich rückhaltlos der Not vergewaltigteNot vergewaltigter Frauenich dabei unter Berücksichtigung des neusten Stands der medizinischen Wissenschaft in ihrem ärztlichen Handeln an den [..] genannten Prinzipien [nämlich, nach einer Vergewaltigung ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist, mit der Absicht einzusetzen, die Befruchtung zu verhindern] auszurichten. Darüber hinaus ist nichts dagegen einzuwenden, dass sie in diesem Fall auch über Methoden, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind, und über deren Zugänglichkeit aufklären, wenn sie dabei, ohne irgendwelchen Druck auszuüben, auf angemessene Weise auch die katholische Position mit Argumenten erläutern.“ (...)

(...) Entscheidend ist hierbei "alle". DIE LINKE in der Woche vor der Niedersachsenwahl auszugrenzen, damit ihr auch nicht die mit dem Besuch verbundene mediale Präsentation zu ermöglichen ist eine parteipolitische Diskriminierung. Diese verstößt gegen das Prinzip der Einheitsgewerkschaft. (...)

(...) Die katholische Kirche muss sicherstellen, dass sich derartige Vorfälle nicht wiederholen. (...)

(...) Wichtig ist deshalb zunächst, dass schnellstmöglich geprüft wird, ob die Unterbringung von Herrn Mollath in die Psychiatrie gerechtfertigt war und ob Herr Mollath die medizinische Unterstützung in Form einer Unterbringung benötigt. In einem so komplexen Fall hielte ich es für fahrlässig und auch nicht im Interesse Herrn Mollaths, seine Entlassung zu fordern, bevor nicht unabhängiges medizinisches Fachpersonal den medizinischen Zustand und die daraus folgende notwendige Behandlung festgestellt haben. (...)