Frage von Judith K. • 10.09.2025
Antwort ausstehend von Ines Seiler SPD
Gemeinsam mit SPD und Grünen haben wir in Brandenburg in der zurückliegenden Legislatur die Bauordnung geändert: Seit Juni 2024 gilt eine Solarpflicht für Neubauten ab 50 m² Dachfläche sowie bei Dachsanierungen, außerdem für große Stellplatzanlagen. Gleichzeitig sind viele Solaranlagen genehmigungsfrei gestellt worden, um Bürokratie abzubauen.
Wer eine Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach betreibt, produziert nicht nur umweltfreundlichen Strom, sondern kann durch die Einspeisung ins Netz auch die eigenen Stromkosten senken.