Frage von Julian N. • 13.01.2024

Antwort ausstehend von Kurt Wansner CDU
Zuständig sind die Gerichte
Eine Überprüfung der AfD auf ihre Verfassungsgemäßheit gehört dazu nicht.
Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
Auf Landesebene ist eine solche Prüfauftrag nicht vorgesehen.