Antwort 04.06.2025 von Tino Schopf SPD
Auf Landesebene ist eine solche Prüfauftrag nicht vorgesehen.
Auf Landesebene ist eine solche Prüfauftrag nicht vorgesehen.
Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
Ja. Ich halte die Prüfung eines Verbotsverfahrens für richtig und wichtig.
Bearbeitungsdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab
Inzwischen hat sich Ihr Anliegen aufgrund des großen Zeitverzugs schon erledigt. Da bleibt mir leider nur noch übrig, Ihnen allzeit gute Fahrt zu wünschen und Sie darauf hinzuweisen, dass sollten Sie noch Fragen haben, Sie bitte nicht zögern, mich direkt zu kontaktieren.