Antwort ausstehend von Frank-Christian Hansel AfD
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Antwort 07.07.2026 von Christian Zander CDU
Vermutlich wird sich bei vielen Menschen auch gar nicht so viel ändern, da meines Wissens arbeitsvertragliche und tarifvertragliche Regelungen vorgehen und dort die bisherigen Regelungen, ab wann ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, weiterhin gelten.
Antwort 07.07.2026 von Christian Zander CDU
Ich verweise auf meine Antwort zu der zuerst eingegangenen Frage.
Antwort 07.07.2026 von Christian Zander CDU
Soweit ich es richtig verstanden habe, sollen gerade diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, länger zu arbeiten, beim Zeitpunkt des möglichen Renteneintritts besonders berücksichtigt werden.
Antwort ausstehend von Frank-Christian Hansel AfD
Antwort 12.07.2026 von Carsten Ubbelohde AfD
Sehr geehrte Fragestellerin, ich halte das für nachvollziehbar vernünftig und letztlich auch nur so für finanzierbar.