Antwort 16.12.2025 von Ute Eiling-Hütig CSU
Ich habe mich Ihrem Anliegen gerne angenommen und mich bereits mit einem entsprechenden Schreiben an den bayerischen Kunstminister Markus Blume gewandt
Ich habe mich Ihrem Anliegen gerne angenommen und mich bereits mit einem entsprechenden Schreiben an den bayerischen Kunstminister Markus Blume gewandt
Juristisch gesehen handelt es sich somit nicht um einen Bürger:innenentscheid, mit dem sich die Gegner:innen eines städtischen Vorhabens, die z.B. eine Olympiabewerbung, gegen den Stadtratsbeschluss zur Wehr setzen. Es gibt hier also keine gegnerische Partei. Rein rechtlich dürfte es der Stadt somit gestattet sein, einen Informationsflyer über ihr eigenes Projekt, über das sie abstimmen lässt, den Wahlunterlagen beizufügen.
Für die Besoldung von Bundesbeamten ist der Bund zuständig.