Frage von Horst G. • 17.03.2025

Antwort ausstehend von Judith Gerlach CSU
Die kommunalen Aufgabenträger haben für ihre Einzugsbereiche Schülerbeförderungsnetze unter Einbindung des ÖPNV zu organisieren.
Die kommunalen Aufgabenträger haben für ihre Einzugsbereiche Schülerbeförderungsnetze unter Einbindung des ÖPNV zu organisieren.
Die Einführung einer Grundsteuer C ist in Bayern nicht geplant.
Bayern kann losgelöst und unabhängig vom Bundesrecht über die Einführung einer Grundsteuer C selbst entscheiden und hat keine Grundsteuer C geschaffen.