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Patrick Grossmann
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Frage von Florian L. •

Wie stehen Sie zur Kürzung und Deckelung der Kosten für Psychotherapeuten?

Die ambulante psychotherapeutische Versorgung steht bereits jetzt unter erheblichem Druck. Viele Menschen warten monatelang auf einen Therapieplatz, Praxen arbeiten am Limit und psychische Erkrankungen nehmen weiter zu.
Trotzdem wurde die Vergütung vieler psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 % abgesenkt. Nun droht mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der nächste massive Einschnitt: Psychotherapeutische Leistungen sollen nach den Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit wieder budgetiert werden. Zusätzlich wird die Streichung von Zuschlägen zur Kurzzeittherapie empfohlen.
Ich selbst bin Betroffener und habe jahrelang miterlebt, wie schwer es ist, psychologische Hilfe zu erhalten. Bitte setzten Sie sich dafür ein, dass dieser Entwurf nicht angenommen wird.
Die Kosten für Vorsorge sind immer geringer als die, wenn wirklich stationäre Behandlung erforderlich ist!
Mit besten Grüßen
F. L.

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr L.,

Sie sprechen ein Thema an, das uns alle angeht: Die ambulante psychotherapeutische Versorgung steht unter erheblichem Druck – lange Wartezeiten, volle Praxen und eine wachsende Nachfrage. Vor diesem Hintergrund machen Sie zu Recht auf die Vergütungsabsenkung zum 1. April 2026 sowie auf die drohende Wiedereinführung von Budgetgrenzen und den möglichen Wegfall von Zuschlägen zur Kurzzeittherapie im Rahmen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes aufmerksam.

Psychische Gesundheit ist keine Randnotiz – sie ist ein zentrales Fundament unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaftskraft. Wer die Honorare für ambulante Psychotherapie kürzt, spart am falschen Ende. Jeder Euro, der in psychotherapeutische Behandlung investiert wird, spart nachweislich mehr als drei Euro an Folgekosten – durch weniger Krankenhausaufenthalte, geringere Krankengeldzahlungen und eine höhere Erwerbsbeteiligung. Deshalb kritisiert die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag die gesundheitspolitisch bedenkliche Entscheidung des Bewertungsausschusses auf Bundesebene. Wir fordern vom Bund, sich unmissverständlich gegen diese Honorarabsenkung einzusetzen und die Selbstverwaltung zur Nachverhandlung zu bewegen. Dies muss im Interesse der Patientinnen und Patienten rasch geschehen. Darüber hinaus fordern wir eine nachhaltige Sicherung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich in Bayern und in ganz Deutschland.

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