Markus Rinderspacher
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SPD
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Frage von Ozan C. •

Werden Sie sich dafür einsetzen dass die Rückwirkungsfrist beim debattierten integrierten Bachelor of Laws bis zum 01.01.2018 erweitert wird?

Sehr geehrter Herr Rinderspacher,

ich bin Gründer von JURIST IN TIME, der Initiative für juristische Reformen. Wier haben zwei Petitionen mit über 1350 Unterschriften für die Einführung des vollintegrierten Bachelor of Laws:

openpetition.de/!LLB und openpetition.org/!mrjmq

Können Sie sich bitte dafür einsetzen, dass auch die Leute, die ihren Zweitversuch des Examens während Corona geschrieben haben, von der Rückwirkung umfasst sind. Der derzeitige Gesetzesentwurf wirkt nur bis zum 01.01.2019 zurück und schließt diese Leute aus, was sehr unfair ist. Die Petitionen verlangen eine unbeschränkte Anerkennung der Leistungen.

Danke!

Markus Rinderspacher
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr C., 

vielen Dank für Ihre Anfrage und vor allem für Ihr Engagement für die Einführung eines integrierten Bachelor of Laws. Die von Ihnen angesprochene Frage der Rückwirkung halte ich für besonders wichtig.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass eine künftige Regelung nicht unnötig eng gefasst wird und insbesondere geprüft wird, ob die Rückwirkung bis zum 1. Januar 2018 ausgeweitet werden kann. Damit könnten auch Studierende erfasst werden, die – wie von Ihnen geschildert – insbesondere während der Corona-Pandemie ihren Zweitversuch abgelegt haben und bislang von einer Anerkennung ihrer Studienleistungen ausgeschlossen wären.

Für mich ist der Grundsatz entscheidend: Wer über Jahre erfolgreich Rechtswissenschaft studiert und erhebliche Studien- und Prüfungsleistungen erbracht hat, sollte diese Leistungen nicht allein aufgrund des Zeitpunkts seines Studiums oder Examens verlieren. Der integrierte Bachelor of Laws soll diese Leistungen anerkennen und zusätzliche Bildungs- und Berufsperspektiven eröffnen. Das Staatsexamen für die klassischen juristischen Berufe bleibt davon selbstverständlich unberührt.

Die SPD-Landtagsfraktion hat dieses Anliegen bereits 2025 mit einem eigenen Antrag zur Erarbeitung eines Konzepts für einen integrierten Bachelor of Laws auf die parlamentarische Tagesordnung gesetzt. Den jüngsten Gesetzentwurf der Grünen haben wir als SPD in den Ausschüssen und auch im Plenum unterstützt. Er wurde am 25. Juni 2026 dennoch von den anderen Parteien abgelehnt.

Damit ist das Thema für uns nicht erledigt. Im Gegenteil: Auch die Frage der Übergangs- und Rückwirkungsregelung muss bei einem neuen Anlauf sorgfältig und im Sinne der betroffenen Studierenden gelöst werden. Eine Rückwirkung bis zum 1. Januar 2018 halte ich dabei für ein wichtiges Ziel. Die konkrete Ausgestaltung muss selbstverständlich rechtssicher erfolgen und an objektiv nachprüfbare Studien- und Prüfungsleistungen anknüpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Rinderspacher


 

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