Antwort 18.12.2025 von Christian Bernreiter CSU
Die Zuständigkeit liegt bei der EU.
Die Zuständigkeit liegt bei der EU.
Die Entscheidung trifft die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die derzeitige Vorgehensweise hinsichtlich der Initiierung des Löschprozesses nach Abschluss notwendiger Ermittlungsmaßnahmen wird fortlaufend evaluiert und optimiert