Frage von Andreas T. • 13.03.2024

Antwort ausstehend von Judith Gerlach CSU
Gerne kann ich Ihnen dazu mitteilen: Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat bereits vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes für spätere Untersuchungen Abwasserproben tiefgekühlt zurückgestellt.
die effektive Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität hat für das Bayerische Staatsministerium der Justiz eine hohe Priorität.
Da aus der Anfrage keine konkreten Angaben hervorgehen, kann keine inhaltliche Prüfung vorgenommen werden. Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde.